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   OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17   

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OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.02.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 ; BGB § 492
    Widerruf; Darlehensvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 355 ; BGB § 492
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [ ... ] erhalten hat", ist klar und verständlich (so auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, zitiert nach juris, Rn. 16-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015, 16 U 151/14, zitiert nach juris Rn. 11).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Ob der Kläger im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 21.02.2017, XI ZR 467/15, sein Feststellungsinteresse hinreichend dargetan habe, könne dahingestellt bleiben, weil sich der Darlehensvertrag infolge des von Klägerseite erklärten Widerrufs nicht in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt habe.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2017 - 17 U 107/17 -, Rn. 53, juris).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Das in der Berufungsbegründung zitierte Urteil des BGH vom 25.4.1996 (Az. X ZR 139/94, Juris) betrifft einen Fall, auf den das seinerzeit geltende Abzahlungsgesetz Anwendung fand, welches im Gesetzestext ein Unterschriftserfordernis statuiert hatte.
  • OLG Frankfurt, 07.09.2017 - 17 U 107/17

    Darlehensvertrag: Kein Hinweis auf Unterschrift des Verbrauchers in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 24, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. September 2017 - 17 U 107/17 -, Rn. 53, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 U 151/14

    Anspruch der darlehensgewährenden Bank auf Zahlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Die Wendung, die Widerrufsfrist beginne "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB [ ... ] erhalten hat", ist klar und verständlich (so auch BGH, Urteil vom 22.11.2016, XI ZR 434/15, zitiert nach juris, Rn. 16-22; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2015, 16 U 151/14, zitiert nach juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 01.09.2017 - 12 U 203/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.02.2018 - 3 U 68/17
    Überdies würde eine über Beispiele hinausgehend auf Vollständigkeit bedachte Auflistung dazu führen, dass anstelle der von der Richtlinie 2008/48/EG geforderten knappen und prägnanten Information dem Verbraucher ein redundanter und kaum mehr lesbarer Text zur Lektüre empfohlen würde (BGH, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 01. September 2017 - 12 U 203/16 -, Rn. 25, juris).
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   OLG Frankfurt, 04.01.2018 - 3 U 68/17   

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OLG Frankfurt, 04.01.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5582)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2018 - 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,5582)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 06.12.2018 - 4 U 166/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Widerrufsinformation bei Angabe von

    Insoweit weicht die angefochtene Entscheidung vom 24.11.2017, obschon der Rechtsstreit durch Beschluss vom 03.05.2017 gemäß § 348a ZPO auf die Einzelrichterin übertragen worden war (Bd. I Bl. 151 d. A.), ausdrücklich von der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 ff. = WM 2017, 427 ff.; vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602 ff.) ab, welcher indessen aus guten Gründen zu folgen ist (so z. B. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 16.11.2016 - 17 U 80/16, juris Rn. 30 ff.; Beschluss vom 04.01.2018 - 3 U 68/17, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2017 - 17 U 204/15, juris Rn. 32 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2017 - 12 U 203/16, juris Rn. 25 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2017 - 31 U 41/17, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2017 - 8 U 66/17, juris Rn. 26 ff.).
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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,86670)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2018 - L 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,86670)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - L 3 U 68/17 (https://dejure.org/2018,86670)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17
    Angesichts der grundlegenden Unklarheiten, welche Regelungsteile der angefochtenen Bescheide aufgehoben und welche in Form der Teilabweisung der Klage bestätigt worden sind, lässt sich schon der für das Berufungsverfahren maßgebliche Streitgegenstand nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erfassen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. April 2016 - L 2 R 558/15 -, zitiert nach juris Rn. 25, 27).
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 61/80

    Rechtsbehelfsbelehrung - Erforderlicher Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17
    In diesen Fällen kann das LSG die Sache zur Vermeidung des Verlustes einer Instanz für den Kläger zurückverweisen (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 18. Februar 1981 - 3 RK 61/80 -, zitiert nach juris Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 10 SB 134/12

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17
    Wird dem nicht Rechnung getragen und sprechen, wie hier, keine sonstigen besonderen Gründe gegen eine Zurückverweisung, ist eine solche geboten (vgl. LSG Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 2012 - L 10 SB 134/12 -, zitiert nach juris Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2007 - 8 U 114/05

    Schadensersatzpflicht wegen verspäteten Erkennens einer bakteriellen Meningitis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 3 U 68/17
    Im anschließenden Klageverfahren vor dem Sozialgericht Neuruppin (SG) S 8 U 114/05 wurde u.a. das auf einer ambulanten Untersuchung des Klägers beruhende schriftliche Sachverständigengutachten des HNO-Arztes Dr. K vom 13. Februar 2010 eingeholt, welcher eine BK-bedingte MdE von 10 vH annahm.
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